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AGB’s

Allgemeine Vertragsbedingungen M. Gisler Baukeramik GmbH

Allgemeines

Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend AVB) gelten als Basis für alle Verträge der M. Gisler Baukeramik GmbH (nachfolgend Unternehmer). Abweichende Bedingungen oder Regelungen sind nur anwendbar, wenn diese durch den Unternehmer anerkannt und schriftlich bestätigt wurden.

Grundlagen der Verträge

Grundlage aller Verträge des Unternehmers bilden die SIA Normen 118, 248 und 271. Die Bauherrschaft bestätigt mit der schriftlichen, mündlichen oder stillschweigenden Auftragserteilung, diese Bestimmungen als Vertragsgrundlage anzuerkennen und zur Kenntnis genommen zu haben.

Änderung der Verträge

Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen vom Unternehmer schriftlich bestätigt werden.

Arbeiten nach Aufwand

Bei Arbeiten nach Aufwand wird folgendes zusätzlich in Rechnung gestellt:

  • Zeit für An- und Abfahrt zur Baustelle ab Werkhof Wädenswil
  • Zeit für Ein- und Ausladen von Material etc. im Werkhof Wädenswil
  • Zeit für Werkzeugreinigung im Werkhof Wädenswil

Zusatzarbeiten wie Spitzarbeiten etc.

Falls der Unternehmer für die Bauherrschaft Leistungen erbringt, wie das Freispitzen von Kanälen für den Elektriker, Sanitär- oder Heizungsmonteur etc., kann es zu Schäden, wie Rissen oder in seltenen Fällen, sogar Wanddurchbrüchen kommen. Oftmals sind die bestehenden Wände zu dünn oder zu schwach, was sich allerdings erst beim Ausführen der Arbeiten feststellen lässt. Sollte die Bauherrschaft vorab Abklärungen vornehmen lassen wollen, hat sie diese selbst zu veranlassen und deren Kosten zu tragen. Damit allfällig einhergehende Verzögerung in der Ausführung der Arbeiten des Unternehmers gehen zu Lasten der Bauherrschaft. Diese hat den Unternehmer über das Ergebnis der Abklärungen zu informieren.
Die Kosten, die durch die Beschädigung entstehen, gehen in allen Fällen zu Lasten der Bauherrschaft.

Beschädigungen an bestehenden Wänden, Böden etc.

Grundsätzlich versucht der Unternehmer sämtliche Fremdkörper wie Türen, Türrahmen, Fenster, Möbel etc. so gut wie möglich abzudecken. Er verwendet dabei Floorliner, Pavatex, diverse Plastikfolien und Klebeband. Trotz hoher Sorgfalt können ungewollte Schäden bei der Ausführung der Arbeiten entstehen auch durch unsere Arbeit mit Klebeband und Maschinen. Die Bauherrschaft verpflichtet sich den Unternehmer, vor der Ausführung der Arbeiten, auf heikle Stellen hinzuweisen, andernfalls keine Haftung übernommen wird.
Die Kosten für Malerarbeiten (Ausbesserung, Neuanstrich etc.) die in der Folge der Arbeiten des Unternehmers notwendig werden, sind in vollem Umfang von der Bauherrschaft zu tragen.

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Datenschutz
Wir, M. Gisler Baukeramik GmbH (Firmensitz: Schweiz), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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